Die Methodik der stern-Ärzteliste

Die Suche nach dem passenden Arzt ist in der Praxis oft schwierig. An wen können sich Patienten wenden, welcher Experte hat die besondere Expertise gerade für bestimmte Erkrankungen? Für die stern-Ärzteliste hat MINQ über 4.000 spezialisierte Ärzte recherchiert. In dieser Übersicht erhalten Sie Informationen, auf welchen Quellen unsere Untersuchungen basieren und wie sich die im stern veröffentlichen Ärztelisten von anderen Listenanbietern unterscheiden.

Die Herausforderung

Wo praktizieren in Deutschland die Spezialisten für bestimmte Erkrankungen? Welche Ärzte werden besonders empfohlen? Wohin würden die Top-Ärzte gehen, wenn sie sich selbst behandeln lassen? Bei wem sind die Patienten in guten Händen?

 

25 Jahre Kontinuität

In enger Zusammenarbeit mit Ärzten, Fachexperten, medizinischen Fachgesellschaften, Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen recherchieren wir seit 1997 besonders empfohlene Ärztinnen und Ärzte. Unsere Expertise ist verbürgt.

Patientenkontakte in Deutschland pro Jahr

Ärzte in Deutschland

von MINQ ausgezeichnete Ärzte

untersuchte Fachbereiche

Reputation

MINQ verfolgt über 25 Jahre konsequent den Ansatz, mit Ärzten über Ärzte zu reden. Wir wollen wissen, wer in welchem Fachbereich die meiste Erfahrung hat. Warum ist dieses Vorgehen so wichtig? Welche Erkenntnisse können wir Patient:innen mitteilen? 

Patientenerfahrungen

Kann man Ärzte nur aufgrund von Patientenmeinungen in Listen aufnehmen? Bei der Beantwortung dieser Frage sind sich die meisten Experten einig.

Wissenschaft

Ist ein guter Wissenschaftler auch immer ein guter Arzt? Wann bringt Forschung für Patient:innen einen unmittelbaren Nutzen? 

Befragungen

Ärzte wissen selbst am besten, wo ihre Spezialisierungen liegen. Inwieweit Befragungen wichtig sind und  an welche Grenzen Eigenaussagen stossen: wir wissen, was wir berücksichtigen können und was nicht.

Zertifikate

Was zeichnet ein Zertifikat aus? Warum helfen Qualifizierungsnachweise Patienten unmittelbar bei der Suche nach den richtigen Spezialist:innen?

Auswahl der Ärzte

Wie viele Ärzte können sich für eine Liste qualifizeren? Warum legen wir so strenge Maßstäbe an und warum ist es eine besondere Auszeichnung, in unseren Listen geführt zu werden?

  • Rechercherücklauf 80% 80%
  • Teilnahme an Interviews 50% 50%
  • Selbstregistrierer 2015 15% 15%
  • Selbstregistrierer 2022 29% 29%

Phantastische response-rate

Die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ärzten zeigt sich auch in der ausnehmend hohen Mitmachbereitschaft; so verzeichnen wir immer noch eine ausgesprochen hohe Rücklaufquote bei den Fragebogenaktionen als auch eine große Bereitschaft, lange vertiefende Interviews mit den Redakteuren von MINQ zu führen. Auch die Zahl der Ärzte, die sich selbst registrieren, um sich dem Rechercheprozess zu unterziehen, steigt kontinierlich an.

Unsere Ärztelisten im Überblick

 

ListennummerÄrzteliste
LA001Allergien
LA002Angststörungen
LA003Asthma
LA004Adipositas-Chirurgie
LA005Bauchchirurgie
LA006Experten für Bluthochdruck
LA007Bodylift
LA008Botox & Filler
LA009Brustchirurgie
LA010Gastroenterologie & CED
LA011Depressionen und bipolare Störungen
LA012Endodontologen
LA013Ernährungsmedizin
LA014Essstörungen
LA015Facelift
LA016Fettabsaugung
LA017Gefäßchirurgen
LA018Glaukomexperten
LA019Brustkrebs
LA020Handchirugie
LA021Hautkrebs
LA022Herzchirurgen
LA023Hüftspezialisten
LA024Implantologen
LA026Kieferorthopäden
LA028Leukämien, Lymphome und Metastasen
LA029Lidkorrektur
LA030Lungenkrebs
LA031Nasenkorrektur
LA032Neonatologen
LA033Netzhautexperten
LA034Experten für Neurodermitis
LA035Ohrenspezialisten
LA036Parodontologie
LA037refraktive Chirurgie und Katarakt
LA038Reproduktionsmedizin
LA039Risikogeburten
LA040Schizophrenie
LA041Schmerzspezialisten
LA043Strahlentherapeuten
LA044Suchterkrankungen
LA045Tumoren des Verdauungstrakts
LA046urologische Tumoren
LA047Wirbelsäulenchirurgie
LA048Experten für Zwangsstörungen
LA049Diabetes
LA050Rückenschmerz
LA051Unfallchirurgie
LA052Alzheimer
LA053Epilepsie
LA054Multiple Sklerose
LA055Parkinson
LA056Fußchirurgie
LA057Andrologie
LA058Prostata
LA059Gastroskopie
LA060Endokrinologen
LA061Schilddrüsenchirurgen
LA062Hernienchirurgie
LA063Nahrungsmittelunverträglichkeit
LA064COPD & Lungenemphysem
LA066Sportorthopädie
LA067Intimchirurgie
LA068Ästhetische Zahnheilkunde
LA069Hirntumoren
LA070Bauchdeckenstraffung
LA071Gynäkologische Operationen
LA072Psoriasis / Schuppenflechte
LA073Venenleiden
LA074Kinderorthopädie
LA075Haartransplantation
LA076Kopf-Hals-Tumoren
LA077Rheumatologie
LA078Nebenhöhlen-Operationen (Sinusitis)
LA079Strabologie
LA080Hornhauttransplantation
LA081Gallenblasen-Operationen
LA082Fettstoffwechsel
LA083Angiologie
LA084Akutgeriatrie
LA085diabetische Retinopathie
LA086Schaufensterkrankheit/PAVK
LA088Schlafmedizin
LA089Infektiologie
LA090Reise- und Tropenmedizin
LA091Knie (Kreuzbandriss/Meniskus)
LA092Sportmediziner
LA093Kinderkardiologie
LA094Kinderherzchirurgie
LA095Kinderzahnheilkunde
LA097Kinnkorrektur
LA098Lippenkorrektur
LA099Ohranlegeplastik
LA100Dermatologische Lasertherapie
LA101Plastische Wiederherstellungschirurgie
LA102Herzklappen
LA103Interventionelle Kardiologie
LA104Rhythmologie/Ablationen/Schrittmacher
LA105Hodenkrebs
LA106Knochenkrebs
LA107Palliativmedizin
LA108Nuklearmedizin
LA109Diabetesspezialisten für Kinder
LA110Folgeerkrankungen der Geschlechtsorgane
LA111Diabetische Polyneuropathie
LA112Knie-Endoprothetik
LA123Schulter- und Ellenbogenchirurgie
LA114Gynäkologische Tumore

Rechtssichere Methode - von Gerichten überprüft

Das von MINQ angewandte Verfahren zur Ermittlung von besonders empfohlenen Medizinern wurde bereits 1998 einer strengen juristischen Prüfung unterzogen. Das LG München I (AZ: 9 HKO 20738/97) und das OLG München (AZ: 29 U 3251/98) im anschließenden Revisionsverfahren haben das Vorgehen und die fachlich-methodische Eignung der MINQ/FOCUS Daten-Recherchen und die Veröffentlichung von Ärztelisten als rechtlich zulässig bestätigt. Geklagt hatte die Ärztekammer Bayern gegen „FOCUS“ mit dem Ziel, eine weitere Veröffentlichung der Ärztelisten zu unterlassen. In ihrem abschließenden Urteil bestätigten die Richter die Zuverlässigkeit des Vorgehens. Seitdem hält MINQ trotz der großen Aufwände an dem soliden und gerichtlich überprüften Verfahren fest.

Die Recherche und die Erstellung von Ärztelisten für die Beratung von Patienten erfordert eine starke, abgesicherte Methodik. Im Jahre 1998  führte das Oberlandesgericht München aus, „dass es wegen der zunehmenden Differenzierung der ärztlichen Kunst eine Fehlvorstellung wäre, zu glauben, die Ärzte eines Fachgebiets seien für alle Anforderungen, die sich aufgrund der unterschiedlichen medizinischen Fallgestaltungen ergeben, gleichermaßen qualifiziert. Viele Patienten wissen aus eigener Erfahrung, dass dies nicht der Fall ist.“

Um spezialisierte Ärzte zu ermitteln, bedarf es anerkannter Prüfsteine, die letztlich darüber entscheiden, welche Ärzte auf Empfehlungslisten erscheinen. Unsere Methode haben wir schon vor Jahren offengelegt, damals noch in unserer Zusammenarbeit mit FOCUS. Nach einer eingehenden Prüfung durch das Landgericht München und das Oberlandesgericht München stand das Urteil fest: Die Vorgehensweise wurde von den Obersten Gerichten für valide und aussagekräftig befunden.

Die verwendeten Beurteilungskriterien sind nachvollziehbar dargelegt; die Eignung für die hier vorgenommene Beurteilung kann diesen Prüfsteinen nicht abgesprochen werden.

Oberlandesgericht München

Aus dem Urteil

Die Listen wurden “ … mit einem in Deutschland für Untersuchungen dieser Art bislang nie dagewesenen Aufwand recherchiert. Den Befragungen sei eine Expertenanhörung vorausgegangen, bei der es insbesondere auch darum gegangen sei, mit welcher Methodik und auf welchem Wege der Patient sachliche Informationen über die Qualifikation von Ärzten in Erfahrung bringen könne.“

Oberlandesgericht München

Aus dem Urteil

 „Es lässt sich in der Tat nicht bestreiten, daß für namentliche Zusammenstellungen qualifizierter, besonders spezialisierter Fachärzte weithin ein Bedürfnis besteht. Der Ansicht des Landgerichts ist beizupflichten, daß es wegen der zunehmenden Differenzierung der ärztlichen Kunst eine Fehlvorstellung wäre, zu glauben, die Arzte eines Fachgebiets seien für alle Anforderungen, die sich aufgrund der unterschiedlichen medizinischen Fallgestaltungen ergeben, gleichermaßen qualifiziert. Viele Patienten wissen aus eigener Erfahrung, daß dies nicht der Fall ist. Es besteht sonach durchaus ein sachlich begründetes Bedürfnis der Allgemeinheit, übe spezialisierte, besonders qualifizierte Fachärzte unter namentlicher Nennung informiert zu werden. Die dabei mitspielende Absicht, diese Ärzte im Wettbewerb zu fördern mit der notwendigen Folge, daß die nicht genannten Ärzte insoweit benachteiligt werden, tritt hier weitgehend hinter die Beweggründe der sachlichen Information und der journalistischen Berichterstattung über eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse zurück.“

Oberlandesgericht München

Aus dem Urteil

Eine zusammenfassende Darstellung der Begründung des Gerichtes finden Sie hier. Seither recherchiert MINQ streng unter Beachtung der dargelegten Kriterien.
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