Die Methodik der stern-Ärzteliste

Die Suche nach dem passenden Arzt ist in der Praxis oft schwierig. An wen können sich Patienten wenden, welcher Experte hat die besondere Expertise gerade für bestimmte Erkrankungen? Für die stern-Ärzteliste hat MINQ über 4.000 spezialisierte Ärzte recherchiert. In dieser Übersicht erhalten Sie Informationen, auf welchen Quellen unsere Untersuchungen basieren und wie sich die im stern veröffentlichen Ärztelisten von anderen Listenanbietern unterscheiden.

Die Herausforderung

Wo praktizieren in Deutschland die Spezialisten für bestimmte Erkrankungen? Welche Ärzte werden besonders empfohlen? Wohin würden die Top-Ärzte gehen, wenn sie sich selbst behandeln lassen? Bei wem sind die Patienten in guten Händen?

 

25 Jahre Kontinuität

In enger Zusammenarbeit mit Ärzten, Fachexperten, medizinischen Fachgesellschaften, Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen recherchieren wir seit 1997 besonders empfohlene Ärztinnen und Ärzte. Unsere Expertise ist verbürgt.

Patientenkontakte in Deutschland pro Jahr

Ärzte in Deutschland

von MINQ ausgezeichnete Ärzte

untersuchte Fachbereiche

Reputation

MINQ verfolgt über 25 Jahre konsequent den Ansatz, mit Ärzten über Ärzte zu reden. Wir wollen wissen, wer in welchem Fachbereich die meiste Erfahrung hat. Warum ist dieses Vorgehen so wichtig? Welche Erkenntnisse können wir Patient:innen mitteilen? 

Patientenerfahrungen

Kann man Ärzte nur aufgrund von Patientenmeinungen in Listen aufnehmen? Bei der Beantwortung dieser Frage sind sich die meisten Experten einig.

Wissenschaft

Ist ein guter Wissenschaftler auch immer ein guter Arzt? Wann bringt Forschung für Patient:innen einen unmittelbaren Nutzen? 

Befragungen

Ärzte wissen selbst am besten, wo ihre Spezialisierungen liegen. Inwieweit Befragungen wichtig sind und  an welche Grenzen Eigenaussagen stossen: wir wissen, was wir berücksichtigen können und was nicht.

Zertifikate

Was zeichnet ein Zertifikat aus? Warum helfen Qualifizierungsnachweise Patienten unmittelbar bei der Suche nach den richtigen Spezialist:innen?

Auswahl der Ärzte

Wie viele Ärzte können sich für eine Liste qualifizeren? Warum legen wir so strenge Maßstäbe an und warum ist es eine besondere Auszeichnung, in unseren Listen geführt zu werden?

Unsere Ärztelisten im Überblick

 

ListennummerÄrzteliste
LA001Allergien
LA002Angststörungen
LA003Asthma
LA004Adipositaschirurgie
LA005Viszeralchirurgie
LA006Hypertonie
LA007Ganzkörperstraffung
LA008Botoxbehandlung
LA009Ästhetische Brustchirurgie
LA010Gastroenterologie & CED
LA011Depressionen
LA012Endodontologie
LA013Ernährungsmedizin
LA014Essstörungen
LA015Facelifting/Gesichtsstraffung
LA016Liposuktion
LA017Gefäßchirurgie
LA018Glaukombehandlung
LA020Handchirugie
LA021Hautkrebs
LA022Herzchirurgie
LA023Hüftchirurgie
LA024Implantologie
LA026Kieferorthopädie
LA028Leukämien und Lymphome
LA029Ästhetische Lidchirurgie
LA030Lungenkrebs
LA031
Rhinoplastik
LA032Neonatologie
LA033Retinachirurgie
LA034Neurodermitis
LA035Gehörerkrankungen
LA036Parodontologie
LA037Refraktive Chirurgie
LA038Kinderwunschbehandlung
LA039Pränataldiagnostik und Risikogeburt
LA040Schizophrenie
LA041Schmerztherapie
LA043Radioonkologie
LA044Abhängigkeitserkrankungen
LA045Gastrointestinale Tumoren
LA046Urologische Tumoren
LA047Wirbelsäulenchirurgie
LA048Zwangsstörungen
LA049Diabetologie
LA051Unfallchirurgie
LA052Alzheimer
LA053Epilepsie
LA054Multiple Sklerose
LA055Parkinson
LA056Fußchirurgie
LA057Andrologie
LA058Benignes Prostatasyndrom
LA059Invasive Gastroskopie
LA060Endokrinologie
LA061Schilddrüsenchirurgie
LA062Hernienchirurgie
LA063Nahrungsmittelunverträglichkeit
LA064COPD & Lungenemphysem
LA066Sportorthopädie
LA067Intimchirurgie
LA068Ästhetische Zahnheilkunde
LA069Hirntumoren
LA070Bauchdeckenstraffung
LA071Gynäkologische Operationen
LA072Psoriasis
LA073Venenerkrankungen
LA074Kinderorthopädie
LA075Haartransplantation
LA076Kopf-Hals-Tumoren
LA077Rheumatologie
LA078Nebenhöhlenchirurgie
LA079Strabologie
LA080Keratoplastik
LA082Lipidologie
LA083Angiologie
LA084Akutgeriatrie
LA087Psychosomatische Medizin
LA088Schlafmedizin
LA089Infektiologie
LA090Reise- und Tropenmedizin
LA091Kreuzband und Meniskus
LA092Sportmedizin
LA093Interventionelle Kinderkardiologie
LA094Kinderherzchirurgie
LA095Kinderzahnheilkunde
LA099Ohrkorrektur
LA100Dermatologische Laserbehandlung
LA101Plastisch-Rekonstruktive Chirurgie
LA103Interventionelle Kardiologie
LA104Rhythmologie
LA106Knochenkrebs
LA107Palliativmedizin
LA108Nuklearmedizin
LA109Kinderdiabetologie
LA111Diabetische Polyneuropathie
LA112Knieendoprothetik
LA113Brustkrebs
LA114Gynäkologische Tumoren
LA115Sport-Zahnmedizin
LA119Leberspezialisten
LA120Antirefluxchirurgie
LA121Proktologie
LA123Schulter- und Ellenbogenchirurgie
LA081Gallenblasen- & Gallenwegs-Chirurgie
LA126Kinderchirurgie
LA141Interventionelle Radiologie

Rechtssichere Methode - von Gerichten überprüft

Das von MINQ angewandte Verfahren zur Ermittlung von besonders empfohlenen Medizinern wurde bereits 1998 einer strengen juristischen Prüfung unterzogen. Das LG München I (AZ: 9 HKO 20738/97) und das OLG München (AZ: 29 U 3251/98) im anschließenden Revisionsverfahren haben das Vorgehen und die fachlich-methodische Eignung der MINQ/FOCUS Daten-Recherchen und die Veröffentlichung von Ärztelisten als rechtlich zulässig bestätigt. Geklagt hatte die Ärztekammer Bayern gegen „FOCUS“ mit dem Ziel, eine weitere Veröffentlichung der Ärztelisten zu unterlassen. In ihrem abschließenden Urteil bestätigten die Richter die Zuverlässigkeit des Vorgehens. Seitdem hält MINQ trotz der großen Aufwände an dem soliden und gerichtlich überprüften Verfahren fest.

Die Recherche und die Erstellung von Ärztelisten für die Beratung von Patienten erfordert eine starke, abgesicherte Methodik. Im Jahre 1998  führte das Oberlandesgericht München aus, „dass es wegen der zunehmenden Differenzierung der ärztlichen Kunst eine Fehlvorstellung wäre, zu glauben, die Ärzte eines Fachgebiets seien für alle Anforderungen, die sich aufgrund der unterschiedlichen medizinischen Fallgestaltungen ergeben, gleichermaßen qualifiziert. Viele Patienten wissen aus eigener Erfahrung, dass dies nicht der Fall ist.“

Um spezialisierte Ärzte zu ermitteln, bedarf es anerkannter Prüfsteine, die letztlich darüber entscheiden, welche Ärzte auf Empfehlungslisten erscheinen. Unsere Methode haben wir schon vor Jahren offengelegt, damals noch in unserer Zusammenarbeit mit FOCUS. Nach einer eingehenden Prüfung durch das Landgericht München und das Oberlandesgericht München stand das Urteil fest: Die Vorgehensweise wurde von den Obersten Gerichten für valide und aussagekräftig befunden.

Die verwendeten Beurteilungskriterien sind nachvollziehbar dargelegt; die Eignung für die hier vorgenommene Beurteilung kann diesen Prüfsteinen nicht abgesprochen werden.

Oberlandesgericht München

Aus dem Urteil

Die Listen wurden “ … mit einem in Deutschland für Untersuchungen dieser Art bislang nie dagewesenen Aufwand recherchiert. Den Befragungen sei eine Expertenanhörung vorausgegangen, bei der es insbesondere auch darum gegangen sei, mit welcher Methodik und auf welchem Wege der Patient sachliche Informationen über die Qualifikation von Ärzten in Erfahrung bringen könne.“

Oberlandesgericht München

Aus dem Urteil

 „Es lässt sich in der Tat nicht bestreiten, daß für namentliche Zusammenstellungen qualifizierter, besonders spezialisierter Fachärzte weithin ein Bedürfnis besteht. Der Ansicht des Landgerichts ist beizupflichten, daß es wegen der zunehmenden Differenzierung der ärztlichen Kunst eine Fehlvorstellung wäre, zu glauben, die Arzte eines Fachgebiets seien für alle Anforderungen, die sich aufgrund der unterschiedlichen medizinischen Fallgestaltungen ergeben, gleichermaßen qualifiziert. Viele Patienten wissen aus eigener Erfahrung, daß dies nicht der Fall ist. Es besteht sonach durchaus ein sachlich begründetes Bedürfnis der Allgemeinheit, übe spezialisierte, besonders qualifizierte Fachärzte unter namentlicher Nennung informiert zu werden. Die dabei mitspielende Absicht, diese Ärzte im Wettbewerb zu fördern mit der notwendigen Folge, daß die nicht genannten Ärzte insoweit benachteiligt werden, tritt hier weitgehend hinter die Beweggründe der sachlichen Information und der journalistischen Berichterstattung über eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse zurück.“

Oberlandesgericht München

Aus dem Urteil

Eine zusammenfassende Darstellung der Begründung des Gerichtes finden Sie hier. Seither recherchiert MINQ streng unter Beachtung der dargelegten Kriterien.
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