Die Methodik der stern-Ärzteliste
Die Suche nach dem passenden Arzt ist in der Praxis oft schwierig. An wen können sich Patienten wenden, welcher Experte hat die besondere Expertise gerade für bestimmte Erkrankungen? Für die stern-Ärzteliste hat MINQ über 4.000 spezialisierte Ärzte recherchiert. In dieser Übersicht erhalten Sie Informationen, auf welchen Quellen unsere Untersuchungen basieren und wie sich die im stern veröffentlichen Ärztelisten von anderen Listenanbietern unterscheiden.
Die Herausforderung
Wo praktizieren in Deutschland die Spezialisten für bestimmte Erkrankungen? Welche Ärzte werden besonders empfohlen? Wohin würden die Top-Ärzte gehen, wenn sie sich selbst behandeln lassen? Bei wem sind die Patienten in guten Händen?
25 Jahre Kontinuität
In enger Zusammenarbeit mit Ärzten, Fachexperten, medizinischen Fachgesellschaften, Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen recherchieren wir seit 1997 besonders empfohlene Ärztinnen und Ärzte. Unsere Expertise ist verbürgt.
Patientenkontakte in Deutschland pro Jahr
Ärzte in Deutschland
von MINQ ausgezeichnete Ärzte
untersuchte Fachbereiche
- Rechercherücklauf 80%
- Teilnahme an Interviews 50%
- Selbstregistrierer 2015 15%
- Selbstregistrierer 2022 29%
Phantastische response-rate
Die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ärzten zeigt sich auch in der ausnehmend hohen Mitmachbereitschaft; so verzeichnen wir immer noch eine ausgesprochen hohe Rücklaufquote bei den Fragebogenaktionen als auch eine große Bereitschaft, lange vertiefende Interviews mit den Redakteuren von MINQ zu führen. Auch die Zahl der Ärzte, die sich selbst registrieren, um sich dem Rechercheprozess zu unterziehen, steigt kontinierlich an.
Unsere Ärztelisten im Überblick
Listennummer | Ärzteliste |
---|---|
LA001 | Allergien |
LA002 | Angststörungen |
LA003 | Asthma |
LA004 | Adipositas-Chirurgie |
LA005 | Bauchchirurgie |
LA006 | Experten für Bluthochdruck |
LA007 | Bodylift |
LA008 | Botox & Filler |
LA009 | Brustchirurgie |
LA010 | Gastroenterologie & CED |
LA011 | Depressionen und bipolare Störungen |
LA012 | Endodontologen |
LA013 | Ernährungsmedizin |
LA014 | Essstörungen |
LA015 | Facelift |
LA016 | Fettabsaugung |
LA017 | Gefäßchirurgen |
LA018 | Glaukomexperten |
LA019 | Brustkrebs |
LA020 | Handchirugie |
LA021 | Hautkrebs |
LA022 | Herzchirurgen |
LA023 | Hüftspezialisten |
LA024 | Implantologen |
LA026 | Kieferorthopäden |
LA028 | Leukämien, Lymphome und Metastasen |
LA029 | Lidkorrektur |
LA030 | Lungenkrebs |
LA031 | Nasenkorrektur |
LA032 | Neonatologen |
LA033 | Netzhautexperten |
LA034 | Experten für Neurodermitis |
LA035 | Ohrenspezialisten |
LA036 | Parodontologie |
LA037 | refraktive Chirurgie und Katarakt |
LA038 | Reproduktionsmedizin |
LA039 | Risikogeburten |
LA040 | Schizophrenie |
LA041 | Schmerzspezialisten |
LA043 | Strahlentherapeuten |
LA044 | Suchterkrankungen |
LA045 | Tumoren des Verdauungstrakts |
LA046 | urologische Tumoren |
LA047 | Wirbelsäulenchirurgie |
LA048 | Experten für Zwangsstörungen |
LA049 | Diabetes |
LA050 | Rückenschmerz |
LA051 | Unfallchirurgie |
LA052 | Alzheimer |
LA053 | Epilepsie |
LA054 | Multiple Sklerose |
LA055 | Parkinson |
LA056 | Fußchirurgie |
LA057 | Andrologie |
LA058 | Prostata |
LA059 | Gastroskopie |
LA060 | Endokrinologen |
LA061 | Schilddrüsenchirurgen |
LA062 | Hernienchirurgie |
LA063 | Nahrungsmittelunverträglichkeit |
LA064 | COPD & Lungenemphysem |
LA066 | Sportorthopädie |
LA067 | Intimchirurgie |
LA068 | Ästhetische Zahnheilkunde |
LA069 | Hirntumoren |
LA070 | Bauchdeckenstraffung |
LA071 | Gynäkologische Operationen |
LA072 | Psoriasis / Schuppenflechte |
LA073 | Venenleiden |
LA074 | Kinderorthopädie |
LA075 | Haartransplantation |
LA076 | Kopf-Hals-Tumoren |
LA077 | Rheumatologie |
LA078 | Nebenhöhlen-Operationen (Sinusitis) |
LA079 | Strabologie |
LA080 | Hornhauttransplantation |
LA081 | Gallenblasen-Operationen |
LA082 | Fettstoffwechsel |
LA083 | Angiologie |
LA084 | Akutgeriatrie |
LA085 | diabetische Retinopathie |
LA086 | Schaufensterkrankheit/PAVK |
LA088 | Schlafmedizin |
LA089 | Infektiologie |
LA090 | Reise- und Tropenmedizin |
LA091 | Knie (Kreuzbandriss/Meniskus) |
LA092 | Sportmediziner |
LA093 | Kinderkardiologie |
LA094 | Kinderherzchirurgie |
LA095 | Kinderzahnheilkunde |
LA097 | Kinnkorrektur |
LA098 | Lippenkorrektur |
LA099 | Ohranlegeplastik |
LA100 | Dermatologische Lasertherapie |
LA101 | Plastische Wiederherstellungschirurgie |
LA102 | Herzklappen |
LA103 | Interventionelle Kardiologie |
LA104 | Rhythmologie/Ablationen/Schrittmacher |
LA105 | Hodenkrebs |
LA106 | Knochenkrebs |
LA107 | Palliativmedizin |
LA108 | Nuklearmedizin |
LA109 | Diabetesspezialisten für Kinder |
LA110 | Folgeerkrankungen der Geschlechtsorgane |
LA111 | Diabetische Polyneuropathie |
LA112 | Knie-Endoprothetik |
LA123 | Schulter- und Ellenbogenchirurgie |
LA114 | Gynäkologische Tumore |
Rechtssichere Methode - von Gerichten überprüft
Das von MINQ angewandte Verfahren zur Ermittlung von besonders empfohlenen Medizinern wurde bereits 1998 einer strengen juristischen Prüfung unterzogen. Das LG München I (AZ: 9 HKO 20738/97) und das OLG München (AZ: 29 U 3251/98) im anschließenden Revisionsverfahren haben das Vorgehen und die fachlich-methodische Eignung der MINQ/FOCUS Daten-Recherchen und die Veröffentlichung von Ärztelisten als rechtlich zulässig bestätigt. Geklagt hatte die Ärztekammer Bayern gegen „FOCUS“ mit dem Ziel, eine weitere Veröffentlichung der Ärztelisten zu unterlassen. In ihrem abschließenden Urteil bestätigten die Richter die Zuverlässigkeit des Vorgehens. Seitdem hält MINQ trotz der großen Aufwände an dem soliden und gerichtlich überprüften Verfahren fest.
Die Recherche und die Erstellung von Ärztelisten für die Beratung von Patienten erfordert eine starke, abgesicherte Methodik. Im Jahre 1998 führte das Oberlandesgericht München aus, „dass es wegen der zunehmenden Differenzierung der ärztlichen Kunst eine Fehlvorstellung wäre, zu glauben, die Ärzte eines Fachgebiets seien für alle Anforderungen, die sich aufgrund der unterschiedlichen medizinischen Fallgestaltungen ergeben, gleichermaßen qualifiziert. Viele Patienten wissen aus eigener Erfahrung, dass dies nicht der Fall ist.“
Um spezialisierte Ärzte zu ermitteln, bedarf es anerkannter Prüfsteine, die letztlich darüber entscheiden, welche Ärzte auf Empfehlungslisten erscheinen. Unsere Methode haben wir schon vor Jahren offengelegt, damals noch in unserer Zusammenarbeit mit FOCUS. Nach einer eingehenden Prüfung durch das Landgericht München und das Oberlandesgericht München stand das Urteil fest: Die Vorgehensweise wurde von den Obersten Gerichten für valide und aussagekräftig befunden.
Die verwendeten Beurteilungskriterien sind nachvollziehbar dargelegt; die Eignung für die hier vorgenommene Beurteilung kann diesen Prüfsteinen nicht abgesprochen werden.
Die Listen wurden “ … mit einem in Deutschland für Untersuchungen dieser Art bislang nie dagewesenen Aufwand recherchiert. Den Befragungen sei eine Expertenanhörung vorausgegangen, bei der es insbesondere auch darum gegangen sei, mit welcher Methodik und auf welchem Wege der Patient sachliche Informationen über die Qualifikation von Ärzten in Erfahrung bringen könne.“
„Es lässt sich in der Tat nicht bestreiten, daß für namentliche Zusammenstellungen qualifizierter, besonders spezialisierter Fachärzte weithin ein Bedürfnis besteht. Der Ansicht des Landgerichts ist beizupflichten, daß es wegen der zunehmenden Differenzierung der ärztlichen Kunst eine Fehlvorstellung wäre, zu glauben, die Arzte eines Fachgebiets seien für alle Anforderungen, die sich aufgrund der unterschiedlichen medizinischen Fallgestaltungen ergeben, gleichermaßen qualifiziert. Viele Patienten wissen aus eigener Erfahrung, daß dies nicht der Fall ist. Es besteht sonach durchaus ein sachlich begründetes Bedürfnis der Allgemeinheit, übe spezialisierte, besonders qualifizierte Fachärzte unter namentlicher Nennung informiert zu werden. Die dabei mitspielende Absicht, diese Ärzte im Wettbewerb zu fördern mit der notwendigen Folge, daß die nicht genannten Ärzte insoweit benachteiligt werden, tritt hier weitgehend hinter die Beweggründe der sachlichen Information und der journalistischen Berichterstattung über eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse zurück.“