Auswahl der Kliniken
Basis für die Listen „Ausgezeichneter Arbeitgeber in der Pflege“ sind eine Vielzahl von Daten aus den unterschiedlichen Quellen. Dies sind unter anderem die gesetzlich verpflichtenden Qualitätsberichte der akuten Krankenhäuser. Die Reha-Einrichtung konnten freiwillig ihre Qualitätsberichte an MINQ liefern. In einem Online-Fragebogen konnten die Einrichtungen Angaben zu ihren Arbeitsbedingungen, aber auch besonderen Angebote für das Pflegepersonal machen.
Ergänzend zu diesen Angaben wertete MINQ die Stellenanzeigen der Krankenhäuser und Reha-Kliniken aus. Ausgewertet wurden sowohl die Stellenanzeigen für Pflegepersonal in den gängigsten Online-Portalen, als auch eigene Angaben auf den Homepages der einzelnen Häuser. Die Angaben der Kliniken wurden gesichtet, in kategorisiert und den jeweiligen Kriterien zugeordnet. Mit diesem Verfahren ermittelte MINQ insgesamt für alle Einrichtungen über 42.000 Einzelaspekte wie vermögenswirksame Leistungen, flexible Arbeitszeiten, Jobrad oder Wechselprämien.
Die vorhandenen Daten reicherte MINQ mit externen Daten, wie Patientenbewertungen, Teilnahme an der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) oder medizinische Zertifikate an.
Mindestens 300.000 Vollzeit-Pflegefachkräfte stünden in Deutschland zusätzlich zur Verfügung – sofern sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich verbessern.
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- Universitätskliniken
- große Krankenhäuser mit gleich oder mehr als 400 Betten
- mittlere Krankenhäuser mit mehr als 150 bis einschließlich 400 Betten
- kleine Krankenhäuser mit weniger als 151 Betten
- Spezialhäuser, die sich auf die Behandlung eines Fachbereichs spezialisiert haben
Für die Auswahl der Krankenhäuser legte MINQ strenge Maßstäbe an:
Zunächst musste ein Krankenhaus in der zugeordneten Kategorie über dem bundesweiten Mittelwert liegen, um in die engere Auswahl zu gelangen.
Danach erfolgte die Auswahl nach folgenden Kriterien:
Reguläre Qualifikation: Häuser, die in allen drei Disziplinen über dem Schnitt liegen, haben sich uneingeschränkt qualifiziert.
Ausnahme (Strenge Kompensation): Fällt eine Einrichtung in einer der drei Säulen unter den Durchschnitt, greift das Prinzip einer strengen Kompensation: Der unterdurchschnittliche Wert wird ausschließlich dann akzeptiert, wenn das Haus in den beiden anderen Disziplinen nachweislich zur Spitzengruppe gehört (zweimal ●●).
Ausschluss: Weist eine Einrichtung trotz überdurchschnittlichem Gesamtscore Defizite in zwei oder allen drei Bereichen auf, scheidet sie ausnahmslos aus.
Damit ist sichergestellt, dass kein gelistetes Haus gravierende Defizite durch einseitige Ergebnisse überdecken kann. Die Auswahl enthält nur Einrichtungen, die entweder rundum überzeugen oder eine punktuelle Schwäche durch nachgewiesene Spitzenleistungen in den anderen Kernbereichen mehr als wettmachen.