Weiterbildungsbefugnis

Ärzte, die über eine Weiterbildungsbefugnis verfügen, besitzen das medizinische Wissen, um andere Ärzte in einem bestimmten Fachgebiet auszubilden und zu supervidieren. 

„Wir suchen die Ärzte, die andere ausbilden“

Ärzte, die andere Ärzte weiterbilden dürfen, müssen über besonderes Wissen verfügen. Unter welchen Bedingungen ein Arzt weiterbilden darf, ist in den Weiterbildungsverordnungen der Landesärztekammern festgelegt.

Demnach darf ein Arzt nur dann weiterbilden, wenn er

  • fachlich und
  • persönlich geeignet ist.

Dies setzt eine mehrjährige Tätigkeit als Facharzt voraus. Was „fachlich“ bedeutet, ist in den Ausführungsbestimmungen festgelegt. Laut Ärztekammer Schleswig-Holstein (die anderen Landesärztekammer haben nahezu gleichlautende Regelungen getroffen) bedeutet dies unter anderem das „Erbringen von bestimmten Fallzahlen“, eine Bedingung, die nachweislich erfüllt sein muss.

Sobald die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen, entscheidet die Ärztekammer über die Erteilung der Befugnis.

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Neben der persönlichen Eignung des Arztes muss auch seine Praxis bzw. Klinik (Weiterbildungsstätte) über eine Mindestanzahl von Fällen und Ausstattung verfügen. Des Weiteren muss der Arzt in leitender Postion und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft behandeln.

Der Arzt muss sich bei der Beantragung der Weiterbildungsbefugnis gegenüber der Ärztekammer erklären und Nachweise erbringen. Die Ärztekammer prüft die Angaben des Arztes. Deswegen ist davon auszugehen, dass die Erlaubnis zur Weiterbildung auf seriösen Angaben eines Arztes beruht. MINQ wertete die Weiterbildungsbefugnisse der Landesärztekammer als eigene Quelle aus. 

Weiterbildungsbefugnis als Qualitätskriterium?

Dass die Weiterbildungsbefugnis auch unter den Ärzten ein wichtiges Qualitätskriterium ist, zeigt auch die lange Zusammenarbeit von MINQ mit renommierten Experten. Vor jeder Recherche für eine Ärzteliste kontaktieren die Redakteure von MINQ ausgewiesene Spezialisten, um einen qualifizierten Fachfragebogen zu erstellen. Alle beratenden Ärzte für die über 20 unterschiedlichen Fachfragebögen bestanden auf dem Kriterium „weiterbildungsbefugt“  als wichtigem Qualitätsmerkmal.

Auch die Praxen und Patienten profitieren davon, wenn Ärzte Weiterbildungsassisstenten einstellen. „Der Weiterbildungsassistent bietet neben der Anforderung der fachspezifischen Anleitung auch Arbeitsentlastung und Unterstützung in der Praxis, ohne dass es eines weiteren Versorgungsauftrags bedarf.“ (FAQs zur Weiterbildungsbefugnis von niedergelassenen Nephrologinnen und Nephrologen)

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